Online-Auffrischkurs KRITIS (§ 8a BSIG)
Laut dem IT-Sicherheitsgesetz müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen gegenüber dem BSI alle zwei Jahre die Umsetzung von angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nachweisen. Doch was heißt das genau und was hat sich seit 2015 geändert? Diese Schulung dient zur Auffrischung des Wissens bezüglich aktueller gesetzlicher Anforderungen an KRITIS-Betreiber.
Grundsätzlich können alle Interessierten an der Schulung teilnehmen. Die Schulung eignet sich für interne Revisoren, Auditoren und Wirtschaftsprüfer, die Prüfungen nach § 8a Abs. 3 BSIG durchführen sowie für Informationssicherheitsbeauftragte von KRITIS-Betreibern.
Programmablauf
In dieser Schulung werden folgende Inhalte vermittelt:
- aktuell gesetzliche Anforderungen an den KRITIS-Betreiber
- derzeitige Anforderungen an die Prüfgrundlage und Nachweise
- Ausblick auf das IT-Sicherheitsgesetz 2.0
- Fragen und Diskussionen
Der Kurs wird 2–3 h umfassen und beginnt jeweils um 9 Uhr.

©8photo, freepik.com
Kursgebühren
200,- EUR zzgl. USt.
Veranstaltungsort
Die Verantstaltung findet online statt.
Termine
- 01.04.2021
- 30.09.2021
- 25.11.2021
Für die Buchung des „Auffrischkurses KRITIS (§ 8a BSIG)“ gelten unsere AGBs. Wir weisen darauf hin, dass der Kurs bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durch die abat AG abgesagt werden kann.