CSRD – ESG-Reporting the Next Generation

Aufbruch in eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Dies ist eine spannende, themenübergreifende Reise in die Tiefen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Stellen Sie sich vor, Sie brechen auf, in die unerforschten Weiten der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wie eine mutige Weltraummission in unbekannte Galaxien ist auch die Einführung der CSRD ein Sprung in eine neue Dimension der Unternehmensverantwortung und Transparenz.

Hiermit beginnt eine Ära, in der viele Unternehmen nicht nur auf der Erde, sondern auch im Kosmos der EU-Regulierungen ihre Spuren hinterlassen. Erkunden Sie im weiteren Verlauf die Umlaufbahnen der CSRD und verstehen, wie Unternehmen unter diesen neuen Sternen navigieren können.

CSRD: Neue Ufer in Sicht

Die CSRD ist wie die Entdeckung einer neuen Welt in einem fernen Sonnensystem. Seit 2023 müssen große Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen oder bestimmte finanzielle Schwellen überschreiten, die Vorschriften der CSRD befolgen. Diese Unternehmen sind nun verpflichtet, über ihre Umwelt- und Sozialauswirkungen sowie über ihre Geschäftsmodelle und Risikomanagementstrategien im Bereich Nachhaltigkeit transparent zu berichten. Das ist vergleichbar mit der Kartografie einer neuen, nachhaltigen Unternehmenswelt, in der jedes Detail zählt. Die aktuellen Berichtspflichten greifen dabei gestaffelt, so sind Unternehmen, die bisher unter die NFRD fallen – die seit 2017 bestehende Non-Financial Reporting Directive – für das Geschäftsjahr 2024 dazu verpflichtet, die von der CSRD geforderten Informationen in den Geschäftsbericht zu integrieren. Für Unternehmen, die bisher noch nicht zu einer Offenlegung nichtfinanzieller Informationen verpflichtet waren, ist das Geschäftsjahr 2025 der zutreffende Meilenstein.

Die CSRD ist dabei aber mehr als nur eine Vorschrift; sie ist eine Gelegenheit, die Rolle von Unternehmen in der Gesellschaft neu zu definieren. Durch transparente Berichterstattung über Nachhaltigkeitspraktiken können Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch das Vertrauen von Stakeholdern stärken und ihre Marktposition verbessern.

Regulatorische Navigationshilfen: Die Vorschriften genauer betrachtet

Für diese Reise benötigen Sie eine erfahrene Begleitung, die in diesem Fall von den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereitgestellt wird. Diese Standards sind Ihr Navigationsinstrument durch die komplexen Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie bieten einen detaillierten Rahmen für das, was berichtet werden muss und stellen sicher, dass Ihre Reise im Einklang mit den EU-Vorgaben verläuft.

Die ESRS decken eine breite Palette von Themen ab – von Umweltaspekten, wie Klimawandel und Ressourcennutzung, bis hin zu sozialen Themen, wie Mitarbeiterrechte und Diversität.

Jeder Aspekt ist ein eigener Planet in der CSRD-Galaxie, der erforscht und verstanden werden muss. Dabei gliedern sich die ESRS in die Oberbereiche „Environmental, Social & Governance“ – und unterteilen diese in zehn weitere Bereiche, begleitet von zwei themenübergreifenden Anforderungskatalogen. In der maximalen Ausprägung sprechen wir hierbei von über 1.000 Datenpunkten, die berücksichtigt werden müssten. Diese Erforschung erfolgt aus zwei Sichten: Die Wirkung vom Unternehmen nach Außen (Inside-Out) sowie die Berücksichtigung der in der Außenwelt passierenden Prozesse auf das Unternehmen (Outside-In), fachspezifisch als doppelte Wesentlichkeitsanalyse benannt.

Erste Schritte auf unbekanntem Terrain

Das Reporting für die CSRD ist wie das Betreten eines unbekannten Himmelskörpers. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsberichte als Teil ihres jährlichen Managementberichts integrieren. Dieser Prozess ist vergleichbar mit dem Sammeln und Analysieren von Proben auf der Oberfläche des neuen Planetens, um dessen Beschaffenheit und Möglichkeiten zu verstehen. Dabei ist der Katalog der ESRS eine Hilfestellung, die konkrete Ausgestaltung und Wirksamkeit muss jedes Unternehmen aber für sich ermitteln.

Die betroffenen Unternehmen müssen dabei nicht nur den Status quo, sondern auch ihre Nachhaltigkeitsstrategien, -politiken und -leistungen darlegen. Dies beinhaltet die Beschreibung von Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltauswirkungen, zur Förderung von sozialer Verantwortung und zur Gewährleistung guter Unternehmensführung.

Die Herausforderung besteht nicht nur darin, diese Informationen zu sammeln und zu berichten, sondern sie auch in einer Weise zu präsentieren, die für Stakeholder verständlich und ansprechend ist, eine gute Prozessdokumentation für den Wirtschaftsprüfer beizufügen und den ganzen Prozess der CSRD-Berichterstattung als „lebendes“ Artefakt regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen, im Sinne einer dauerhaften Überprüfung und Verbesserung.

Mit Warp-5 durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung – eine schrittweise Anleitung

  1. Forschung und Analyse: Beginnen Sie mit einer umfassenden Untersuchung der CSRD-Anforderungen. Erforschen Sie, welche ESRS-Standards für Ihr Unternehmen relevant sind und wie Sie diese in Ihre Berichterstattung integrieren können. Diese Phase beinhaltet die Wesentlichkeitsanalyse, die Einbindung der Stakeholder in den Prozess und die Festlegung einer Strategie für nachhaltige Ziele.
  2. Datensammlung: Wie ein Wissenschaftler auf einer Forschungsmission sammeln Sie Daten über Ihre ESG-Praktiken. Nutzen Sie fortschrittliche IT-Systeme, wie ID-Report als Ihre Werkzeuge, um genaue und umfassende Informationen zu erfassen. Bedenken Sie dabei, das die bekannte Welt (also Ihre bestehenden IT-Systeme) nur einen kleinen Teil der benötigten Informationen enthält. Gut zwei Drittel der Informationen, die final benötigt werden, liegen in unbekannten Regionen.
  3. Integration und Synthese: Integrieren Sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Ihre Unternehmensprozesse. Es ist wie das Zusammenfügen verschiedener Forschungsergebnisse zu einem kohärenten Ganzen, das ein vollständiges Bild Ihres Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit bietet. Insbesondere die prozessbasierte Integration in die bestehende Berichterstattung von Lage- bzw. Geschäftsberichten erfordert Ihre volle Aufmerksamkeit.
  4. Berichterstellung: Folgen Sie den Anweisungen der ESRS und nutzen Sie die Hilfsmittel die von der Europäischen Kommission oder Gremien wie der EFRAG bereitgestellt werden. Nutzen Sie aber auch Ihre Kreativität, um Ihren Bericht zu erstellen. Erzählen Sie die Geschichte Ihres Unternehmens und dessen Nachhaltigkeitsbemühungen auf eine Art und Weise, die informativ, ansprechend und inspirierend ist, und verbinden Sie diese mit den knallharten Fakten –Sustainable Storytelling also.
  5. Veröffentlichung und Kommunikation: Nach der Überprüfung durch Ihre Auditoren/Wirtschaftsprüfer ist es Zeit für die Veröffentlichung. Dies ist der Moment, in dem Sie Ihre Entdeckungen und Erfolge mit der Welt teilen und zeigen, wie Ihr Unternehmen zur Schaffung einer nachhaltigeren Zukunft beiträgt. Bedenken Sie Zeiträume der bestehenden Berichterstattung, binden Sie Ihren Prüfer früh in den gesamten Prozess ein, um keine unerwünschten Hindernisse zum Abschluss des Prozesses zu haben. 

Die unendliche Reise in eine nachhaltige Zukunft

Nachhaltigkeit ist kein Ziel, sondern ein dauerhafter Prozess. Und die Reise durch das CSRD-Universum ist eine fortlaufende Mission, die Unternehmen dazu herausfordert, ihre Rolle in der Schaffung einer nachhaltigeren Zukunft ständig neu zu bewerten und anzupassen. Diese Reise ist voller Herausforderungen, Lernmöglichkeiten und Chancen, sich als Pionier im Bereich der Nachhaltigkeit zu etablieren. Mit jedem Schritt auf diesem Weg stärken Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung und tragen zu einer besseren Welt bei. Die CSRD ist dabei mehr als nur eine Richtlinie; sie ist ein Kompass, der uns in eine hellere, nachhaltigere Zukunft führt. Doch wie in jedem Abenteuer gibt es auch hier Hindernisse, die es zu bewältigen gilt: Die Komplexität der ESRS sowie die Identifikation geeigneter Lösungen und Maßnahmen, um die selbstgesetzten Ziele zu erreichen. Mittendrin auftauchende, weitere Herausforderungen wie die CSDDD – die Corporate Sustainabiility Due Dilligance Directive, die Unternehmen zur Wahrung von Menschenrechten und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten verpflichtet. Und nicht zuletzt die Green Claims Directive, mit der klare Grenzen für ein Greenwashing aufgezeigt werden. Doch dazu vielleicht mehr in einer späteren Episode.

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