Zusätzliche Prüfverfahrens-Kompetenz nach § 8a BSIG

Schulung

Laut dem IT-Sicherheitsgesetz müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen gegenüber dem BSI alle zwei Jahre die Umsetzung von angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nachweisen. Als Voraussetzung für die Gültigkeit dieses Nachweises muss das Prüfteam Kompetenzen in folgenden Bereichen vorlegen:

  • Spezielle Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG
  • Audit-Kompetenz
  • IT-Sicherheits-Kompetenz bzw. Informationssicherheits-Kompetenz
  • Branchen-Kompetenz

Diese Schulung dient dem Erwerb der erforderlichen zusätzlichen Prüfverfahrens-Kompetenz nach § 8a BSIG.

 

Unsere Referent*innen haben die Methoden und Aufgaben für die Schulung in Zusammenarbeit mit dem BSI und diversen weiteren Schulungsanbietern innerhalb eines Multiplikatoren-Workshops entwickelt.


Zielgruppe

Grundsätzlich können alle Interessierten an der Schulung teilnehmen. Die Schulung eignet sich für interne Revisor*innen, Auditor*innen und Wirtschaftsprüfer*innen, die Prüfungen nach § 8a Abs. 3 BSIG durchführen möchten.

Termine

  • Mi 06.12.2023 + Do 07.12.2023 

  • Wunschtermin auf Anfrage möglich

Für die Buchung unserer Schulung „Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a BSIG“ gelten unsere AGBs. Wir weisen darauf hin, dass der Kurs bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durch die abat AG abgesagt werden kann.

jetzt anmelden 

Programmablauf

1.Tag: 09:00 bis 17:00 Uhr

2.Tag: 09:00 bis 15:00 Uhr

In dieser Schulung werden folgende Inhalte vermittelt:

  • Das IT-Sicherheitsgesetz
  • Die BSI-Kritisverordnung
  • Die Prüfgrundlage
  • Nachweise gemäß § 8a (3) BSIG
Prüfung

Sie haben die Möglichkeit, das erworbene Fachwissen in einer schriftlichen Prüfung nachzuweisen. Am Ende der Schulung findet nach Vorgabe des BSI ein schriftlicher Test statt, dessen erfolgreicher Abschluss in der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Vorbereitung

Zusätzlich zur Vorbereitung auf die Schulung wird folgende Lektüre empfohlen:

  • IT-SiG
  • BSIG
  • KritisV
  • Orientierungshilfe zu Inhalten und Anforderungen an branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) gemäß § 8a (2) BSIG
  • Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG

Kursgebühren

1.000,- EUR zzgl. USt.
Die Gebühren beinhalten die Schulungskosten inklusive Technik, die Bereitstellung von Schulungsunterlagen, die Verpflegung und die Prüfungsgebühr.

Veranstaltungsort

abat AG, An der Reeperbahn 10, 28217 Bremen
(Schulung und Prüfung vor Ort)

Auf Wunsch kann die Schulung und die Prüfung auch online erfolgen.

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