Auffrischkurs KRITIS (§ 8a BSIG)

Laut dem IT-Sicherheitsgesetz müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen gegenüber dem BSI alle zwei Jahre die Umsetzung von angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nachweisen.

Doch was heißt das genau und was hat sich seit 2015 geändert? Diese Schulung dient zur Auffrischung des Wissens bezüglich aktueller gesetzlicher Anforderungen an KRITIS-Betreiber.

Zielgruppe

Grundsätzlich können alle Interessierten an der Schulung teilnehmen. Die Schulung eignet sich für interne Revisor*innen, Auditor*innen und Wirtschaftsprüfer*innen, die Prüfungen nach § 8a Abs. 3 BSIG durchführen sowie für Informationssicherheits-Beauftragte*r von KRITIS-Betreibern.

Termine

  • Di 13.06.2023 

  • Mi 20.09.2023 

  • Di 28.11.2023 

Für die Buchung des „Auffrischkurses KRITIS (§ 8a BSIG)“ gelten unsere AGBs. Wir weisen darauf hin, dass der Kurs bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durch die abat AG abgesagt werden kann.

jetzt anmelden  

Programmablauf

In dieser Schulung werden folgende Inhalte vermittelt:

  • aktuell gesetzliche Anforderungen an den KRITIS-Betreiber
  • derzeitige Anforderungen an die Prüfgrundlage und Nachweise
  • Ausblick auf das IT-Sicherheitsgesetz 2.0
  • Fragen und Diskussionen

Der Kurs wird 2 bis 3 Stunden umfassen und beginnt jeweils um 9 Uhr.

Kursgebühren

200,- EUR zzgl. USt.

Veranstaltungsort

Die Verantstaltung findet online statt.

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