Sie sind KRITIS? Was müssen Sie tun?
Als KRITIS-Unternehmen sind Sie zur regelmäßigen Prüfung verpflichtet, ob Sie die Schwellenwerte der KRITIS-Verordnung überschreiten. Sofern dieses zutrifft, müssen Sie organisatorische und technische Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen Ihrer kritischen Dienstleistung umsetzen. Zusätzlich sind Sie dazu verpflichtet, die Umsetzung mindestens alle zwei Jahre durch entsprechende Audits nachzuweisen.