CSR-Richtlinie 2.0 – Was bringt das Update?

Große Änderungen werfen große Schatten. Könnte man zumindest meinen, wenn man derzeit Richtung Brüssel schaut.
Nach knapp 500 Unternehmen des ersten Aufschlags von 2017 sollen deutlich mehr – Stimmen sprechen von fast der zehnfachen Anzahl – Unternehmen aufgefordert werden, über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Als Teil des Lageberichts oder als eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht? Dies ist nur eine der Fragen, die sich viele Unternehmen nun stellen dürften. Dabei geht es im Kern insbesondere darum, dass zukünftig die Grenze von 250 statt 500 Mitarbeitern den Zutritt in den „Club der Berichtspflichtigen“ ermöglichen wird.

Auch große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sind dann dabei

Deutlich ist, dass diese Aufnahme von nicht finanziellen Indikatoren in die Berichterstattung auch im Kontext des Green Deals und der EU-Taxonomie eindeutig Unternehmen in die Verantwortung ihrer Tätigkeiten stellt. Auch die bisherigen Schwächen in der Umsetzung und Durchführung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) sind auf den Tisch gekommen und sollen nun gelöst werden. Unter anderem durch die Verbindung mit den bereits laufenden Aktivitäten rund um den Green Deal und Aktionsplan für Sustainable Finance. Denn die Unternehmen die schon engagiert Nachhaltigkeit umsetzen und darüber berichten, werden dies weiter tun, allerdings – die paar Hundert, die sich noch nicht damit beschäftigt haben, tun es größtenteils weiterhin nur zaghaft und additiv.

Durch EU-Taxonomie & Green Deal: Kriterien werden strenger

Man kann also erwarten, dass nicht nur der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich wächst, auch die Anforderungen und konkreten Kriterien dürften deutlich genauer und die Inhalte umfassender werden. Eine sehr positive Entwicklung, die nun natürlich durch die Mühlen der europäischen Verwaltung und Lobbykreise ziehen muss.

Es dürfte aber nicht bei rein schmückenden Berichten bleiben, sondern konkrete faktenbasierte Aussagen und Kennzahlsystem-orientierte Erfassung muss nun angegangen werden. Die geplante Verpflichtung zugunsten des Lageberichts wird viele Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit eher weniger erfreuen, schließlich ist ein eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht – oder wie wir es gerne als interaktive und unterzyklisch aktualisierbare Website umsetzen – deutlich besser geeignet, um über umfassende Änderungen zu informieren und Stakeholder zu involvieren, als ein rein faktenbasierter Abschnitt im Lagebericht. Ob hier zusätzliche Aufwände generiert werden oder das zu Ungunsten attraktiver eigenständiger Berichterstattung geht, bleibt abzuwarten.

Unternehmerische Verantwortung & Prüfung

Zwei weitere Aspekte des Vorschlags der EU-Kommission, die weitreichende Auswirkungen haben könnten, sind die Einbindung einer externen Prüfpflicht für die Inhalte des Berichtes sowie die Verpflichtung an die jeweilige Unternehmensleitung direkt Verantwortung über die Prozesse zu tragen. Verbunden mit der Prognose, dass hier vermehrt auch Unternehmen betroffen sein werden, die sich bislang noch gar nicht oder nur zaghaft mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen, wird es nun Zeit, diese Verantwortung tatsächlich zeitnah zu ergreifen und das bestehende Unternehmensmanagement dringend um Aspekte der Nachhaltigkeit zu erweitern.

Falls der Zeitplan der Kommission eingehalten wird – was nach dem bisherigen Vorgehen und den vorherigen Prozessen rund um das CSR-RUG ein relativer Fakt ist sowie durch die andauernde Pandemie-Lage auch separat betrachtet werden muss – dann soll noch dieses Jahr eine Entscheidung getroffen werden, die in 2022 durch nationale Gesetzgebung umgesetzt wird. Damit wären für das Jahr 2023 direkt mehrere tausend Unternehmen zusätzlich von dieser Berichtspflicht betroffen und müssten sich mit den von ihnen zu verantworteten, gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen beschäftigen.

Der Weg zum Nachhaltigkeitsbericht

Was nun zu tun ist? Natürlich Ruhe bewahren, denn das CSR-RUG ist kein negativer Einfluss für Unternehmen die sich bislang noch nicht dediziert mit Nachhaltigkeit beschäftigen konnten, sondern eine große Chance. Durch die zu erwartenden einheitlich(er)en Standards für die Inhalte wird ein umfassendes branchenübergreifendes Benchmarking möglich sein, das schlussendlich positive Verbesserungen für alle Beteiligten anstoßen sollte.

Nutzen Sie darum jetzt die Chance, sich auf diesen Prozess vorzubereiten. Aus der Praxiserfahrung lässt sich behaupten:

  • Eine moderne, technische Nachhaltigkeitsmanagement-Lösung wie ID-Report ist in wenigen Stunden einsatzbereit.
  • Die notwendigen Daten und Informationen über ein "durchschnittliches" Unternehmen sind in ein paar Tagen bis wenigen Wochen integriert – zwar stark abhängig von der Anzahl der historischen Daten und Struktur – bedeutet aber keine monatelange Beschäftigung. Flexible Konfiguratoren und dynamische Erweiterung ermöglichen dabei einen schnellen Fortschritt und sorgen dafür, dass die "PS auf die Straße" kommen.
  • Der Aufbau eines eigentlichen "Nachhaltigkeitsmanagement" – besser gesagt die Verankerung in bestehende integrierte Managementsysteme – sowie das eigentliche Unternehmensmanagement ist hingegen je nach Engagement und Selbstverpflichtung ein Prozess, der über einige Monate laufen muss. Hier geht es nicht nur um strategische Fragen, auch die Identifikation und Integration von Stakeholdern benötigt eine gewisse Zeitspanne, um sinnvoll durchgeführt werden zu können.

Gerade mit der letztgenannten Aktivität sollten potenziell betroffene Unternehmen jetzt schon beginnen. Wir können diesen Prozess mit einzelnen ineinandergreifenden Modulen unterstützen und somit interessierte sowie umsetzungswillige Unternehmen noch in diesem Jahr befähigen, eine konforme Berichterstattung aufzubauen und dabei auch vom eigentlichen Vorteil zu profitieren:

Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Unternehmen zu gestalten, das Verantwortung übernimmt und den notwendigen Wandel positiv umsetzt.

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