CSRD: Verzögerung, Vereinfachung – oder Wettbewerbsbremse?

Europa setzt auf Nachhaltigkeit – aber mit welchem Tempo?

Mit der Vorstellung des Competitiveness Compass hat die EU ihre wirtschaftliche Zukunftsstrategie skizziert. Die Botschaft ist klar: Dekarbonisierung bleibt ein Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit. Während die USA mit „America First“ auf Protektionismus setzen, verfolgt die EU mit „Europe United“ einen anderen Ansatz – transparente Standards, einheitliche Berichterstattung und Nachhaltigkeit als Innovationsmotor. 

Die CSRD ist dabei ein entscheidendes Instrument. Sie verpflichtet Unternehmen, offenzulegen, wo sie in Sachen CO₂-Reduktion stehen. Doch nun gibt es neue Entwicklungen: Vereinfachungen, Verzögerungen und politische Uneinigkeit prägen die Debatte. 

CSRD in der Warteschleife? Die aktuellen Diskussionen

Verschiedene EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Frankreich, haben die CSRD-Umsetzung infrage gestellt – sei es durch einen späteren Start oder eine Aufweichung der Berichtspflichten. Die Gründe dafür: 

  • Überlastung der Unternehmen: Die umfangreichen Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit über 1.000 Datenpunkten sind für viele Unternehmen, besonders den Mittelstand, eine Herausforderung. 
  • Politische Uneinigkeit: Deutsche Ministerien haben die EU-Kommission gebeten, die Berichtspflichten aufzuweichen. Auch Frankreich fordert einen späteren Start. 
  • EU-weite Anpassungsvorschläge: Die Kommission selbst schlägt vor, sektorspezifische Nachhaltigkeitsstandards um zwei Jahre zu verschieben. 

Diese Diskussionen haben weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen. Sollte es zu einer Lockerung oder Verzögerung kommen, könnten sich die Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung spürbar verändern: 

  • Verschiebung der Berichtspflichten um bis zu zwei Jahre für Unternehmen, die nicht bereits unter die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fielen. 
  • Höhere Schwellenwerte, sodass weniger Unternehmen berichtspflichtig werden. 
  • Vereinfachung der ESRS-Anforderungen, um die Belastung für Unternehmen zu reduzieren. 

Doch während einige Unternehmen auf Erleichterungen hoffen, wächst in anderen Kreisen die Sorge: Führt eine Verzögerung nicht zu noch mehr Unsicherheit und langfristig zu Wettbewerbsnachteilen? 

Verzögerung oder Chance? Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Unabhängig davon, ob die CSRD-Berichtspflichten verschoben werden oder nicht, bleibt Nachhaltigkeit ein zentraler Erfolgsfaktor. Unternehmen, die frühzeitig handeln, verschaffen sich nicht nur einen Vorsprung in der Compliance, sondern sichern sich auch strategische Vorteile. Die regulatorischen Anforderungen werden sich weiterentwickeln, und wer sich bereits jetzt mit den ESG-Berichtspflichten auseinandersetzt, bleibt flexibel und handlungsfähig. 

Gleichzeitig bietet die Dekarbonisierung wirtschaftliche Chancen. Die Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten wächst, sowohl durch gesetzliche Vorgaben als auch durch veränderte Marktanforderungen. Unternehmen, die nachhaltige Geschäftsmodelle und CO₂-arme Prozesse etablieren, positionieren sich als Vorreiter und sichern sich Marktanteile. Wer hingegen abwartet, riskiert, von innovativeren Wettbewerbern überholt zu werden. 

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Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist eine effiziente ESG-Datenstrategie. Nachhaltigkeitskennzahlen müssen belastbar, prüfbar und automatisiert sein, anstatt in manuellen Excel-Tabellen zu versinken. Nur mit einer soliden Datenbasis lassen sich regulatorische Anforderungen effizient erfüllen und fundierte Geschäftsentscheidungen treffen. Mit unserer Softwarelösung ID-Report unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung effizient und konsistent umzusetzen – von der systematischen Datenerfassung bis zur Einhaltung gängiger ESG-Standards. Unternehmen, die jetzt aktiv werden, profitieren langfristig – sowohl in der Berichterstattung als auch im Wettbewerb. 

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Glaskugel mit „CSRD“-Aufschrift auf Moos in grüner Waldumgebung, Symbol für Nachhaltigkeit.

FAQ's

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. 

Nein, die CSRD und die EU-Taxonomie sind zwei unterschiedliche, aber eng miteinander verbundene Regelwerke. CSRD regelt wer über Nachhaltigkeit berichten muss und welche Informationen offengelegt werden. EU-Taxonomie definiert was als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit gilt und stellt dafür ein Klassifikationssystem bereit. 

Die EU-Taxonomie legt fest, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen ihre Nachhaltigkeitsberichte an der EU-Taxonomie ausrichten, um anzugeben, inwieweit ihre Aktivitäten diesen Kriterien entsprechen. 

Die CSRD-Wesentlichkeitsanalyse hilft Unternehmen zu bestimmen, welche Nachhaltigkeitsthemen für sie relevant sind. Sie umfasst zwei Perspektiven: die finanzielle Wesentlichkeit, also welche ESG-Faktoren das Unternehmen wirtschaftlich betreffen, und die Impact-Wesentlichkeit, also welchen Einfluss das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat. Diese doppelte Wesentlichkeit macht die CSRD-Berichterstattung umfassender als frühere Nachhaltigkeitsstandards. 

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die detaillierten Standards, die Unternehmen erfüllen müssen, um die CSRD-Vorgaben umzusetzen. Sie enthalten konkrete Indikatoren, Kennzahlen und Berichtsinhalte, die für eine vergleichbare und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung sorgen.

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