NIS-2 im Rechtscheck: Haftung, Fallstricke und BSI-Befugnisse

Folge 78 | 40:55

Nick bespricht mit Justus Gaden die rechtlichen Dimensionen von NIS-2 und dem BSIG. Justus erklärt, wie bei Konzernstrukturen die Mitarbeiterzahlen ver-bundener Unternehmen für die Schwellenwertberechnung addiert werden – und warum selbst Minderheitsbeteiligungen zur Beherrschung führen können. Außerdem wird §28 Abs. 3 BSIG zur „vernachlässigbaren Tätigkeit“ beleuchtet – eine Regelung mit erheblichen Rechtsunsicherheiten und möglicher Euro-parechtswidrigkeit. NIS-2 ist Chefsache: Die Geschäftsleitung haftet persönlich, kann sich jedoch durch dokumentierte Risikoanalysen und regelmäßige Reportings auf die Business Judgement Rule stützen. Zudem werden BSI-Befugnisse, Meldepflichten und die Frage behandelt, inwieweit eine ISO 27001-Zertifizierung bereits NIS-2-Compliance herstellt.

Wenn du uns gerne zuhörst und auch mit uns arbeiten möchtest, bewirb dich gerne per Mail an bewerbung@abat.de.

Shownotes

Text des BSIG: https://www.gesetze-im-internet.de

Rechtshandbuch Cybersecurity mit Abschnitten von Justus: https://www.beck-shop.de

Kanzlei NEON: www.neon.law

Profil Justus: https://www.linkedin.com

 

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Möwen fliegen im Formationsflug über ruhiges Meer mit kleinen Inseln bei blauem Himmel.