Rechtliche Pflichten zur Informationssicherheit mit Herrn Dr. Gaden (BMT) Teil 1
Folge 25 | 34:28
Viele Gesetze enthalten direkte oder indirekte rechtliche Pflichten zur Informationsicherheit – was müssen denn zum Beispiel die Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen in Bezug auf die Informationssicherheit beachten? Setzt die DSGVO vielleicht ein Informationssicherheitsmanagement voraus - das besprechen wir in dieser Folge.
Unser Gast in dieser Folge
Herr Dr. Gaden
Herr Dr. Gaden ist Rechtsanwalt und Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Büsing Müffelmann & Theye. Er berät Start-Ups, KMU und Dax-Unternehmen zu rechtlichen Herausforderungen rund um das Thema Digitalisierung. Dabei treten neben der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen auch vermehrt rechtliche Aspekte der Informations- und IT-Sicherheit in den Fokus seiner Beratungspraxis.
Shownotes:
DSGVO:
- Bußgeld gegen AOK wegen fehlender TOM (Art. 32 DSGVO) i.H.v. 1,24 Mio EUR; BaWü.:
www.activemind.de - British Airways muss wegen Datenschutz – Mängeln Millionenstrafe zahlen:
www.handelsblatt.com - Marriott-Hotels: Nur 20,3 Millionen DSGVO-Bußgeld wegen Corona:
www.e-recht24.de
Anbieter von Produkten und/oder Services (Haftbarkeit, Updatesicherstellung):
- dserver.bundestag.de
- Produkthaftungsrecht:
www.gesetze-im-internet.de
Geschäftsgeheimnisgesetz:
Spezifische Anforderungen an Berufsgruppen (Anwälte, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer):
Cyber Security Management System (ISO/SAE 21434): www.iso.org
- Automotive Cyber Security:
dekra.digital/de - Fahrzeugentwicklung: Was die Cybersecurity leisten muss:
www.all-electronics.de