abat zahlt für stundenbasierte Verträge über dem Bremer Landesmindestlohn

Vor etwa fünf Jahren wurde von der Bundesregierung das Mindestlohngesetz (MiLoG) beschlossen und 2015 eingeführt. Dieser bundesweite Mindestlohn liegt derzeit bei € 9,19/Stunde. Allerdings existiert schon seit 2012 ein Mindestlohngesetz für das Land Bremen. In diesem Gesetz wurde zuletzt zum 1. Juli 2019 der Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Freien Hansestadt Bremen und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen auf € 11,13 festgelegt.

Wir bei abat finden, dass alle unsere Beschäftigten mindestens genauso bezahlt werden sollten. Daher zahlt abat, auf Initiative der Gründer, mit Wirkung zum 1. September 2019 für alle, bisher niedriger vergüteten, stundenbasierten Verträge mindestens € 11,50/Stunde.

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