Neue gesetzliche Berichtspflicht für große Unternehmen
Der Bundestag hat beschlossen: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern in Deutschland müssen sich künftig an die CSR-Richtlinie (Corporate Social Responsibility) der Europäischen Union halten. Sie sind also dazu verpflichtet, Auskunft über ihre Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange zu geben. Betroffene Unternehmen müssen jetzt handeln: Es gilt die nötigen Daten für Nachhaltigkeitsreports zu beschaffen und die IT- und Managementsysteme an die neuen Vorgaben anzupassen.
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