Kunden: Insbesondere die Unternehmen, die weiterhin unter die CSRD fallen (Stichwort: Trickle-Down-Effekt), senden umfassende Fragebögen an ihre Lieferanten. Auch wenn nicht-CSRD-betroffene Unternehmen durch die sogenannte Value Chain Cap geschützt werden sollen, ist fraglich, wie stark die Kundenanforderungen in der Praxis wirklich begrenzt werden.
CSRD-Drop-out 2026: Warum der Aufschub kein Grund zur Entwarnung ist
Inhalt:
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat in den vergangenen Jahren für viel regulatorische Unsicherheit gesorgt. Mit der Omnibus-Initiative der EU (Richtlinie (EU) 2026/470) wurde nun eine deutliche Entlastung von bürokratischen Berichtspflichten für Unternehmen beschlossen.
Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Und warum sollten Sie das Thema Nachhaltigkeit dennoch nicht auf die lange Bank schieben?
Hintergrund: Wie hat sich der Anwenderkreis der CSRD verändert?
Gemäß der ursprünglichen CSRD sollten alle Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Beschäftigte: > 250
- Bilanzsumme: > 25 Mio. € (vor der Änderung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen im Jahr 2023: 20 Mio. €)
- Umsatzerlöse: > 50 Mio. € (vor der Änderung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen im Jahr 2023: 40 Mio. €)
Zudem fielen kapitalmarktorientierte KMU unter den Anwendungsbereich der Richtlinie. Dabei gab es hinsichtlich der Umsetzungspflichten im Zeitverlauf eine Unterscheidung zwischen Unternehmen der 1. Welle (bereits zuvor nach NFRD zur Berichterstattung verpflichtet), der 2. Welle (große Unternehmen gemäß CSRD) und der 3. Welle (kapitalmarktorientierte KMU).
Mit der Omnibus-Initiative der EU sollte eine Entlastung von bürokratischen Berichtspflichten für Unternehmen erzielt werden. Dies beinhaltete unter anderem die Verschiebung von Fristen, die Vereinfachung und Reduzierung der Datenpunkte und auch die Anpassung der Schwellenwerte, ab denen Unternehmen von der CSRD betroffen sind.
Mit der Richtlinie (EU) 2026/470 wurden am 26. Februar 2026 die Änderungen an den Regularien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltspflichten von Unternehmen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Am 18. März 2026 trat die Richtlinie in Kraft.
Nach dieser Änderung sind nur noch Unternehmen gemäß der CSRD berichtspflichtig, die folgende Kriterien erfüllen:
- Mitarbeitende: > 1.000
- Umsatzerlöse: > 450 Mio. €
Somit fallen schätzungsweise 80 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen aus dem direkten Anwenderkreis der CSRD heraus. Auch wenn die nationale Umsetzung in deutsches Recht noch aussteht, wissen Unternehmen nun mit großer Sicherheit, ob sie zu den direkt Berichtspflichtigen zählen.
Im begleitenden Leitfaden zeigen wir, wie Sie die Anforderungen strukturiert umsetzen.
Bedeutet keine CSRD-Pflicht mehr „Nachhaltigkeit stoppen“?
Für Unternehmen herrscht nach einer langen Phase der regulatorischen Unsicherheit nun Klarheit, ob sie von den Berichterstattungspflichten betroffen sind oder nicht. Heißt das nun, dass Unternehmen, die keine Nachhaltigkeitsinformationen gemäß den CSRD-Anforderungen mehr offenlegen müssen, alle Tätigkeiten im Nachhaltigkeitsbereich fallen lassen können?
Diese Frage kann eindeutig verneint werden! Es werden weiterhin Informationen von verschiedenen Stakeholdern eingefordert:
Banken und Anleger: Für Kreditrisikoanalysen, eigene regulatorische Offenlegungspflichten und Investitionsentscheidungen werden zunehmend ESG-Daten angefordert.
Mitarbeitende: Transparenzanforderungen bestehen seitens der Beschäftigten und Bewerber*innen, für die Nachhaltigkeit ein wichtiges Kriterium bei der Arbeitgeberwahl darstellt.
Doch auch ohne diesen externen Druck zur Offenlegung von Daten lohnt es sich, Nachhaltigkeit strategisch mitzudenken – denn wer ESG-Themen frühzeitig integriert, sichert die Zukunftsfähigkeit seines Unternehmens langfristig.
Nach dem CSRD-Drop-out: Wie geht es weiter mit der Nachhaltigkeitsberichtserstattung?
Der Wegfall der Berichtspflicht bedeutet keine Entscheidungsfreiheit von Nachhaltigkeit, sondern eine Entscheidungsfreiheit über den Weg. Unternehmen, die weiterhin ESG-Informationen kommunizieren wollen, stehen jetzt vor einer konkreten Frage: Welcher Standard passt zu uns? Die Antwort hängt von Stakeholder-Erwartungen, internen Zielen und regulatorischem Ausblick ab.
Welche Berichterstattungsoptionen gibt es nach dem CSRD-Drop-out?
Die Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist für Drop-out-Unternehmen nicht mehr verpflichtend. Stattdessen stehen verschiedene Optionen gängiger Rahmenwerke zur Auswahl:
- ESRS: Auch wenn keine Pflicht mehr besteht, kann dieser Standard freiwillig angewendet werden. Die finale Verabschiedung der „simplified“ ESRS steht aktuell noch aus.
- Orientiert an ESRS: Sollte der volle Umfang der ESRS zu herausfordernd sein, können die ESRS als Grundlage genutzt werden, um einen Bericht in Anlehnung an diesen Standard zu erstellen.
- GRI: Der Standard der Global Reporting Initiative ist weltweit anerkannt und bereits seit vielen Jahren in der Welt der Nachhaltigkeitsberichterstattung etabliert.
- VSME: Der Voluntary Standard for Small and Medium Enterprises wurde für nicht von der CSRD-Pflicht betroffene KMU und Kleinstunternehmen entwickelt. Ihnen soll ein Rahmen für die praxistaugliche Erstellung von standardisierten und einfachen Nachhaltigkeitsberichten gegeben werden. Innerhalb von 2026 soll es voraussichtlich einen freiwilligen Standard seitens der EU als delegierten Rechtsakt geben, der auf dem VSME basiert. Nach den von der EU-Kommission im Mai 2026 veröffentlichen Entwürfen, soll der VSME in "Sustainability reporting standard for voluntary use" (VS) überführt werden.
- VSME mit Ergänzung um ESRS-Inhalte: Der VSME wurde ursprünglich für Unternehmen entwickelt, die nicht CSRD-pflichtig sind. Dies umfasste entsprechend KMU und Kleinstunternehmen und nicht die großen Unternehmen, die auf Grund der Omnibus-Initiative nun aus dem Anwenderkreis gefallen sind. Es bietet sich aus diesem Grund an, den VSME als Standard heranzuziehen und um weitere wesentliche Datenpunkte der ESRS zu ergänzen.
- ISSB: Der Standard des International Sustainability Standards Board ist stark an den Bedürfnissen von Investoren und Finanzmärkten orientiert.
Die Wahl des Standards ist dabei nur ein Teil der Aufgabe. Entscheidend ist der Aufbau eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsmanagements mit einer belastbaren Datenbasis, der Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie und konkreten Maßnahmen, die wirklich umgesetzt werden. Doch wie findet man in der Praxis den richtigen Weg?
Den richtigen Nachhaltigkeitsstandard finden: Wie Unternehmen nach dem CSRD-Drop-out zu einer Entscheidung kommen
Die Auswahl an Rahmenwerken ist groß, die Entscheidung muss dennoch strukturiert fallen.
- Der Weg zur passenden Lösung beginnt mit einem klaren Blick auf die eigenen Anforderungen: Welche Stakeholder haben welche Anforderungen an ESG-Daten? Welche regulatorischen Vorgaben gelten heute und welche könnten künftig relevant werden? Ebenso entscheidend sind interne Ziele und Erwartungen.
- Im nächsten Schritt gilt es, sich einen Überblick über die existierenden Standards zu verschaffen: Welche Rahmenwerke stehen zur Verfügung und wo liegen ihre jeweiligen Vor- und Nachteile?
- Darauf aufbauend folgt die strategische Auswahl: Welcher Standard passt am besten zu Ihren individuellen Anforderungen und Zielen?
- Ist die Entscheidung getroffen, geht es in die Umsetzung: Aufbau effizienter Reporting-Strukturen, die Verankerung in bestehenden Prozessen und die Schaffung einer belastbaren Grundlage für Transparenz und Steuerung.
Dabei sollte nicht vergessen werden, dass der Großteil der Unternehmen diesen Weg längst begonnen hat. Insbesondere Wesentlichkeitsanalysen haben die meisten ohnehin schon durchgeführt. Es geht jetzt selten darum, bei null anzufangen, sondern darum, Bestehendes zu nutzen und konsequent weiterzuentwickeln.

Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Praxis: Typische Herausforderungen und wie Unternehmen sie lösen
Der richtige Standard ist gewählt, doch in der Umsetzung zeigt sich, wo es wirklich hakt. Denn unabhängig vom Rahmenwerk gibt es Themen, bei denen fast jedes Unternehmen irgendwann Unterstützung braucht. Zwei davon tauchen besonders häufig auf: Die Emissionsbilanzierung und die Klimarisikoanalyse.
Für die Erstellung einer vollständigen Emissionsbilanzierung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt es herauszufinden, welche Tätigkeiten und Verbräuche überhaupt betrachtet werden müssen, welche Rohdaten nutzbar sind, wie man an alle benötigten Daten aus allen Standorten oder Abteilungen kommt, wie diese aufbereitet und in Emissionswerte umgerechnet werden können und wo Umrechnungsfaktoren recherchiert werden können. Wie das in der Praxis funktioniert, zeigen wir in unserem Blogbeitrag. Wenn sogar noch Anforderungen beispielsweise von der SBTi (Science Based Targets initiative) hinzukommen, sind von Beginn an noch weitere Aspekte mitzudenken.
Eine Klimarisikoanalyse ist eine direkte und praxisnahe Methode, um Unternehmen gezielt auf die konkreten Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Sie ermöglicht es, Risiken durch Starkregen, Hitze, Stürme oder andere klimatische Veränderungen frühzeitig zu erkennen und fundierte Maßnahmen abzuleiten, wodurch potenziell erhebliche Kosten vermieden werden können. Gleichzeitig unterstützt sie die Vorbereitung auf regulatorische und marktseitige Veränderungen – etwa CO₂e-Bepreisung, neue Anforderungen oder veränderte Lieferketten – und hilft so, Umsatzeinbußen proaktiv zu verhindern. Dabei ist sie kein komplexes Spezialthema, sondern folgt einem strukturierten Vorgehen, das beispielsweise in Workshops unternehmensinternes Wissen bündelt, relevante Risiken identifiziert und konkrete, umsetzbare Maßnahmen definiert.
Diese Herausforderungen sind lösbar, aber sie zeigen, dass Nachhaltigkeitsmanagement mehr ist als das Ausfüllen von Berichtsvorlagen. Wer sie strukturiert angeht, schafft nicht nur Compliance, sondern echten Mehrwert für das Unternehmen. Der entscheidende Faktor dabei ist eine verlässliche Datenbasis und die richtigen Werkzeuge.
Fazit: Nachhaltigkeitsreporting mit ID-Report
Unabhängig davon, für welchen Weg Sie sich nach dem CSRD-Drop-out entscheiden, unsere Software ID-Report unterstützt Sie dabei, Ihre ESG-Daten strukturiert zu erfassen und für Ihr Nachhaltigkeitsmanagement und Ihre Berichterstattung auszuwerten.
Ob bei der Entscheidung, welcher Weg nun der richtige für Ihr Unternehmen ist, oder bei der Umsetzung und den damit einhergehenden Herausforderungen – wir unterstützen Sie!
Kontaktieren Sie unsere Expert*innen und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Nachhaltigkeits-Strategie optimieren.

FAQs:
Das hängt von der Unternehmensgröße ab. Nach der Richtlinie (EU) 2026/470 sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Umsatz direkt berichtspflichtig. Wer diese Schwellenwerte nicht erreicht, fällt aus dem direkten Anwenderkreis heraus.
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