NIS-2-Beratung

Jetzt regulatorische Anforderungen sicher erfüllen

Die NIS-2-Richtlinie verschärft die Anforderungen an Cybersicherheit in der EU deutlich. Viele Unternehmen – insbesondere aus KRITIS-nahen und regulierten Branchen – sind erstmals direkt betroffen oder müssen bestehende Sicherheitsmaßnahmen erheblich ausbauen.

Mit einer strukturierten NIS-2-Umsetzung stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen compliant bleibt, Risiken reduziert und Sanktionen vermeidet.

Warum NIS-2 für Ihr Unternehmen relevant ist

Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu umfassenden technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie zu klar geregelten Melde- und Nachweispflichten.

Betroffen sind unter anderem Branchen wie:

  • Energie, Transport und Verkehr
  • Gesundheitswesen
  • Finanz- und Versicherungswesen
  • IT- und Telekommunikation
  • Öffentliche Verwaltung
  • Teile der Industrie und des verarbeitenden Gewerbes

Auch viele mittelständische Unternehmen fallen unter die Regulierung.

 

Ihre Vorteile einer Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen:

  • Vermeidung von Bußgeldern und Haftungsrisiken
  • Erhöhung der Cyber-Resilienz Ihres Unternehmens
  • Klare Strukturen und Verantwortlichkeiten
  • Vertrauen bei Kunden, Partnern und Behörden
  • Wettbewerbsvorteile durch nachweisbare Compliance

 

Unsere NIS-2-Beratung: pragmatisch zur Compliance

Wir unterstützen Sie strukturiert und effizient bei der Umsetzung der NIS-2-Anforderungen:

  • Durchführung einer Gap-Analyse
  • Ableitung konkreter Maßnahmen aus regulatorischen Anforderungen
  • Aufbau oder Weiterentwicklung eines ISMS (z. B. nach ISO 27001)
  • Implementierung von Risiko- und Incident-Management-Prozessen
  • Unterstützung bei Meldepflichten und Berichtswesen
  • Sensibilisierung und Schulung Ihrer Mitarbeitenden

Unser Ansatz: praxisnah, auditfähig und auf Ihre Organisation zugeschnitten.

Typische Handlungsfelder unter NIS-2

Wir adressieren gezielt die zentralen Anforderungen der Richtlinie:

  • Risikomanagement und Sicherheitsstrategie
  • Incident Detection, Response und Meldeprozesse
  • Business Continuity und Krisenmanagement
  • Lieferketten- und Drittparteienrisiken
  • Zugriffskontrollen und technische Sicherheitsmaßnahmen
  • Security Awareness auf allen Ebenen
     

Optional: Externe*r Informationssicherheitsbeauftragte*r

Die Anforderungen der NIS-2 sind dauerhaft zu erfüllen – nicht nur einmalig umzusetzen. Wir unterstützen Sie auf Wunsch auch langfristig:

  • Betrieb und Weiterentwicklung Ihres ISMS
  • Koordination regulatorischer Anforderungen
  • Vorbereitung auf Prüfungen und Nachweise
  • Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen
     

Warum abat?

Mit abat setzen Sie auf einen erfahrenen Partner für regulierte Umgebungen:

  • Umfassende Expertise in ISO 27001, KRITIS und regulatorischen Anforderungen
  • Langjährige Erfahrung im Aufbau und Betrieb von ISMS
  • Praxisorientierter Ansatz mit Fokus auf Umsetzbarkeit
  • Kombination aus methodischer und technischer Kompetenz

Wir helfen Ihnen, NIS-2 effizient und nachhaltig umzusetzen – ohne unnötige Komplexität.

Der nächste Schritt: Jetzt NIS-2 Readiness prüfen

Ob Sie bereits betroffen sind oder sich vorbereiten möchten: Wir analysieren Ihre aktuelle Situation und zeigen Ihnen konkrete Handlungsbedarfe auf.

FAQs

Das lässt sich nur nach einer juristischen Einzelfallprüfung sicher beantworten. Maßgeblich ist das BSIG in der Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, hängt unter anderem von Branche, Beschäftigtenzahl sowie Umsatz- und Bilanzsumme ab. Gern prüfen wir Ihre Betroffenheit in einer Analyse und ordnen die nächsten Schritte für Sie ein.

Die Größe. Als wichtige Einrichtung gelten Organisationen in den geregelten Sektoren ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. Euro Umsatz und Bilanzsumme, als besonders wichtige Einrichtung ab 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Mio. Euro Umsatz und 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Betreiber kritischer Anlagen gelten immer als besonders wichtig.

Ja, wenn Sie als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung gelten. Nach § 33 BSIG haben Sie dafür drei Monate Zeit, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie erstmals als solche Einrichtung gelten. Änderungen der registrierten Daten sind unverzüglich zu melden, spätestens innerhalb von zwei Wochen.

§ 30 BSIG nennt zehn Kategorien von Risikomanagementmaßnahmen, darunter Risikoanalyse, Incident Handling, Business Continuity, Sicherheit der Lieferkette, Zugriffskontrolle und Kryptografie. Hinzu kommen Melde- und Nachweispflichten. § 38 BSIG weist Umsetzung, Überwachung und Schulung ausdrücklich der Geschäftsleitung zu.

§ 38 BSIG nimmt die Geschäftsleitung ausdrücklich in die Pflicht: Sie muss die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich selbst schulen lassen. Zur Reichweite der persönlichen Haftung im Einzelfall beraten Anwältinnen und Anwälte, wir unterstützen bei der fachlichen Umsetzung.

Das BSIG erfasst nach NIS-2 deutlich mehr Einrichtungen als das bisherige KRITIS-Recht, maßgeblich sind Sektor und Größe. Betreiber kritischer Anlagen überschreiten zusätzlich Schwellenwerte der KRITIS-Verordnung, gelten immer als besonders wichtige Einrichtungen und unterliegen zusätzlich der Nachweispflicht nach § 39 BSIG.

TISAX® ist eine eingetragene Marke der ENX Association. Mit der Nennung der Marke TISAX® ist keine Aussage des Markeninhabers zur Geeignetheit der hier beworbenen Leistungen verbunden. Die ausschließliche inhaltliche Verantwortung für die Webseite und die hier vorgestellten Leistungen liegen bei abat.

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